Bei der angebotenen Leistung handelt es sich um eine Reise-Einzelleistung. Die EU-Pauschalreiserichtlinie (§ 651 BGB) findet keine Anwendung. Es besteht daher keine Absicherung für die Erstattung erfolgter Zahlungen für Reiseleistungen, die durch Insolvenz des Reisebüros vom betreffenden Leistungsträger (Vertragspartner) nicht erbracht werden.
Das Reisebüro (Flamingo Company Fernreisen GmbH) vermittelt einen Reisevertrag zwischen dem Kunden (Reisenden) und dem Vertragspartner auf Basis dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der durch die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit zwischen Reisebüro und Kunde bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag basiert auf den rechtlichen Bestimmungen gemäß § 84 HGB. Eine Haftung des Vermittlers für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen und für Ansprüche aus dem Reisevertrag ist daher ausgeschlossen. Mängelanzeigen, Reklamationen, Ansprüche oder sonstige Meldungen können ausschließlich an den Vertragspartner (Leistungserbringer) gerichtet und nur von diesem bearbeitet werden.
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